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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der EUTAS - European Transformation Association. Diese Bedingungen gelten sowohl für die EUTAS EWIV als auch für das verbundene Unternehmen EUTAS Operations GmbH i.G.

Die European Transformation Association (nachfolgend „EUTAS“) betreibt unter www.eutas-connect.com eine Plattform (nachfolgend „Plattform“) zur Vermittlung von Coaches, Trainern und Beratern (nachfolgend „Provider“) an Unternehmen und Privatpersonen (nachfolgend „Klient“).

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) sind im Folgenden für

Klienten (I.)
Provider (II. )
Allgemeingültige Regelungen und Bedingungen (III.)

dokumentiert.


I. Verträge mit Klienten

Die AGB gelten für die nachfolgend näher beschriebene Geschäftsbeziehung zwischen EUTAS und dem Klienten. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Klienten finden keine Anwendung.

1. Wie funktioniert die Plattform?

1.1 Klienten nutzen die Plattform, um einen Provider zu finden, der die vom Klienten definierten Anforderungen erfüllt. Erhält EUTAS von einem Klienten eine Suchanfrage für einen Provider, entscheidet EUTAS nach eigenem Ermessen, ob EUTAS dem Klienten einen oder mehrere Provider vorstellen möchte. EUTAS ist hierzu nicht verpflichtet. EUTAS greift bei der Auswahl von Providern auf eigene Datenbanken und Datenbanken Dritter zurück, um aus Sicht von EUTAS für den Klienten geeignete Provider zu finden.

1.2 EUTAS erstellt im Dialog mit dem Klienten eine erste Auftragsklärung in Form eines Reflexionspapiers. Dieses übermittelt EUTAS dem Klienten zusammen mit einem Profil des oder der Provider zur Vorstellung und Information. Der Klient entscheidet, ob er einen oder mehrere der von EUTAS vorgeschlagenen Provider kontaktiert und mit ihm über den Abschluss eines Vertrages über ein Beratungsprojekt (nachfolgend „Berater-Vertrag“) verhandelt.

1.3 Der Berater-Vertrag kommt zwischen dem Klienten und dem Provider zustande, EUTAS ist an dem Berater-Vertrag nicht beteiligt. Der Klient und der Provider sind bei der Gestaltung des Berater-Vertrages frei. Allerdings hat sich jeder von EUTAS dem Klienten vorgestellte Provider verpflichtet, persönlich die Beratungsleistung gegenüber dem Klienten zu erbringen und die Beratungsleistung sorgfältig und gemäß den branchenüblichen Qualitätsstandards durchzuführen. EUTAS steht aber nicht dafür ein, dass zwischen dem Klienten und dem Provider ein Berater-Vertrag zustande kommt.

2. Die Services von EUTAS sind für den Klienten kostenfrei.

2.1 Wenn zwischen dem Klienten und dem Provider ein Berater-Vertrag zustande kommt, erhält EUTAS von dem Provider hierfür eine Provision.

2.2 Damit EUTAS die Provision gegenüber dem Provider korrekt abrechnen kann, benötigt EUTAS von dem Klienten folgende Informationen über den Berater-Vertrag:

  • Beginn und Ende sowie Länge des Beratungsauftrags sowie
  • die von den Klienten dem Provider geschuldete Vergütung (Stunden-/Tagessatz oder Pauschalhonorar)

Diese Informationen kann der Klient in seinem Mitgliederbereich dokumentieren und bestätigen. Der Klient ist verpflichtet, dies 14 Tage nach Erbringung der Beratungsleistung unter dem Berater-Vertrag, jedoch spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung des Providers für die Beratungsleistungen unter dem Berater-Vertrag, an EUTAS mitzuteilen.

2.3 Sollten der Klient und der Provider den Berater-Vertrag ändern, und sollten sich diese Änderungen auf die Dauer des Beratungsprojekts und/oder die Vergütung beziehen, hat der Klient dies EUTAS ebenfalls innerhalb von 14 Tagen nach der Vertragsänderung, jedoch spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung des Providers für die Beratungsleistungen unter dem Berater-Vertrag, per E-Mail oder über den Mitgliederbereich mitzuteilen. Der Provider unterliegt denselben Informationspflichten, um zu gewährleisten, dass EUTAS stets richtige und vollständige Informationen zur Berechnung der Provision erhält.

2.4 Falls der Klient einen von EUTAS vorgeschlagenen Provider zu einem späteren Zeitpunkt außerhalb der Plattform beauftragt, ist er verpflichtet, EUTAS innerhalb von 14 Tagen per E-Mail oder über den Mitgliederbereich in Kenntnis zu setzen. Siehe auch I. Nr.4.

2.5 Sofern der Provider ein Berufsgeheimnisträger im Sinne von § 203 StGB ist, muss der Klient den Provider von seiner Pflicht zur Verschwiegenheit gegenüber EUTAS entbinden lassen, damit der Provider zur Weitergabe der in I. Nr. 2.2, I. Nr. 2.3 und I. Nr. 2.4 genannten Informationen an EUTAS berechtigt ist. Ebenso verpflichtet sich der Klient, die datenschutzrechtlich notwendigen Erklärungen für die Weitergabe der in I. Nr. 2.2, I. Nr. 2.3 und I. Nr. 2.4 genannten Informationen an EUTAS abzugeben.

3. Welche Qualitätsanforderungen stellt EUTAS an einen Provider?

EUTAS ist die Zufriedenheit der Klienten wichtig. EUTAS überprüft daher regelmäßig, ob die Angaben des Providers in den Profilen richtig sind. Provider, die unrichtige Angaben in den Profilen gemacht haben, wird EUTAS bei Anfragen von Klienten nicht mehr berücksichtigen.

4. Welche Regeln gelten für Folgeaufträge?

4.1 EUTAS unterstützt wohlwollend eine Zusammenarbeit zwischen Klient und Provider, auch nach Ende des Berater-Vertrages. Kommt diese weitere Zusammenarbeit nicht durch eine erneute Anfrage des Klienten über die Plattform zustande, sondern vereinbaren Provider und Klient diese weitere Zusammenarbeit ohne die Vermittlung von EUTAS (nachfolgend „Folgeauftrag“), erhält EUTAS auch für solche Folgeaufträge eine Provision von dem Provider.

4.2 Der Klient muss daher auch den Abschluss von Folgeaufträgen mit denselben Informationen, die sich aus I. Nr. 2.2 und I. Nr. 2.3 ergeben, EUTAS innerhalb von 14 Tagen nach Durchführung des letzten Beratungsauftrages unter dem jeweiligen Folgeauftrag, jedoch spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung des Providers für die Beratungsleistungen unter dem jeweiligen Folgeauftrag, per E-Mail mitteilen.

4.3 Schließt ein Dritter einen Berater-Vertrag mit einem Provider aufgrund von Unterlagen und Informationen, die der Klient von EUTAS erhalten hat, erhält EUTAS ebenfalls von dem Provider eine Provision.

5. Wofür haftet EUTAS?

5.1 EUTAS übernimmt keine Gewähr und keine Haftung für die tatsächliche Qualifikation oder Eignung des Providers. Für Schäden, die aus der Vermittlungstätigkeit bzw. der Nutzung der Plattform entstehen, haftet EUTAS gegenüber dem Klienten nur für vertragstypische, vernünftigerweise vorhersehbare Schäden.

5.2 Soweit rechtlich zulässig, übernehmen EUTAS und ihre Provider sowie ergänzende Zulieferer weder ausdrückliche noch stillschweigende Garantien hinsichtlich der Plattform. Die Plattform wird wie vorliegend („wie besehen“) bereitgestellt. Darüber hinaus lehnen wir alle Garantien hinsichtlich der Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck und der Nichtverletzung von Rechten ab.

5.3 Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung Ihnen gegenüber gilt nicht, wo dies gegen geltendes Gesetz verstoßen würde, beispielsweise im Falle von Betrug oder betrügerischer Falschdarstellung bei der Bereitstellung der Plattform durch EUTAS. In Ländern, in denen die folgenden Arten von Haftungsausschlüssen nicht zulässig sind, haften wir Ihnen gegenüber ausschließlich für Verluste und Schäden, die das vernünftigerweise vorhersehbare Ergebnis eines Mangels an angemessener Sorgfalt und Kompetenz oder Vertragsbruchs unsererseits sind. Dieser Absatz hat keine Auswirkungen auf Verbraucherrechte, die nicht durch Verträge oder Vereinbarungen abbedungen oder eingeschränkt werden können.

In Ländern, in denen Haftungsausschlüsse oder -begrenzungen zulässig sind, haften EUTAS, deren Provider und ergänzende Distributoren nicht:

(a) bei indirekten, speziellen und zufälligen Schäden, tatsächlichen Schadenersatzforderungen, Entschädigungen mit Strafzweck oder Folgeschäden, oder
(b) bei Nutzungsausfall, Datenverlust, entgangenen Geschäften oder Gewinnen, ungeachtet der Rechtsgrundlage

Dieser Haftungsausschluss bzw. diese Haftungsbeschränkung gilt auch dann, wenn EUTAS von der Möglichkeit solcher Schäden unterrichtet wurde.

Wenn Sie diese Plattform für Handels-, Wirtschafts- oder Wiederverkaufszwecke jeglicher Art nutzen, haften EUTAS, deren Provider und Vertriebspartner Ihnen gegenüber nicht für entgangenen Gewinn, entgangene Geschäfte, Betriebsunterbrechungen oder entgangene Geschäftsgelegenheiten. EUTAS haftet nicht für das Verhalten von Nutzern dieser Plattform, ob online oder offline.

5.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von EUTAS oder eines der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von EUTAS beruhen. Ferner gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen auch dann nicht, wenn ein sonstiger Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

6. Beratung braucht Vertraulichkeit

Ein Beratungsprojekt gelingt nur in einem Rahmen der Vertraulichkeit. EUTAS verpflichtet sich daher gegenüber dem Klienten, über EUTAS bekannt gewordenen Inhalte der Berater-Verträge und der Folgeaufträge Stillschweigen zu bewahren.
Der Klient verpflichtet sich ebenfalls, die von EUTAS zur Verfügung gestellten Informationen und Profile vertraulich zu behandeln und nicht ohne Zustimmung von EUTAS an Dritte weiter zu geben.

7. Datenschutz ist EUTAS wichtig

7.1 EUTAS erhebt, verarbeitet und nutzt personen- und unternehmensbezogene Daten des Klienten für Zwecke der Erfüllung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses zwischen EUTAS und dem Klienten.

7.2 Daneben benutzt EUTAS personen- und unternehmensbezogene Daten des Klienten, um den Klienten über Angebote und Leistungen von EUTAS zu informieren. Der Klient kann einer Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten zu werblichen Zwecken jederzeit widersprechen. Über dieses Widerspruchsrecht informiert EUTAS den Klienten bei jeder werblichen Ansprache.

7.3 Mit der Nutzung der Plattform erklärt sich der Klient einverstanden, dass EUTAS die Geschäftsbezeichnung und das Logo des Klienten als Referenz verwenden darf. Der Klient kann der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner Geschäftsbezeichnung und seines Logos jederzeit widersprechen.

7.4 Der Klient kann der Nutzung der Daten gemäß I.Nr.7.2 und I.Nr.7.3 jederzeit per E-Mail an info@eutas.org widersprechen.

7.5 EUTAS bietet Klienten die Möglichkeit, Providern ihre persönlichen Daten in Teilen oder in Gänze zu übermitteln bzw. die Einsicht in die Daten zu widerrufen. Die Übermittlungen dieser Daten geschieht auf eigene Gefahr.

7.6 Eine separate Datenschutzerklärung der EUTAS erläutert diesen Paragraphen 7 im Detail.

8. EUTAS-Datenbank

8.1 EUTAS kann dem Klienten anbieten, den Provider, mit dem der Klient den Berater-Vertrag abgeschlossen hat, in einer von EUTAS betriebenen Datenbank (nachfolgend „EUTAS-Datenbank“) zu bewerten. Mit der Abgabe der Bewertung erklärt sich der Klient einverstanden, dass diese Bewertung von jedermann mit Zugangsberechtigung auf die Plattform eingesehen werden kann. Über die Veröffentlichung seiner Bewertung auf der Plattform für diejenigen Plattformteilnehmer mit Zugangsberechtigung wird der Klient bei Abgabe seiner Bewertung nochmals hingewiesen.

8.2 Der Klient hat keinen Anspruch darauf, dass seine Bewertung in der EUTAS-Datenbank veröffentlicht wird. Ebenso ist EUTAS jederzeit berechtigt, die EUTAS-Datenbank ganz einzustellen oder die Bewertung des Klienten aus der EUTAS-Datenbank zu löschen.

8.3 Der Klient verpflichtet sich, über die EUTAS-Datenbank keine rechtsverletzenden Bewertungen zu verbreiten. Sofern der Klient Zugangsdaten für die Nutzung der EUTAS-Datenbank erhält, hat er diese geheim zu halten und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte geschützt aufzubewahren.

8.4 Sofern der Klient seine Bewertung nicht mehr in der EUTAS-Datenbank veröffentlicht haben möchte, wird EUTAS auf entsprechende Mitteilung des Klienten per E-Mail die Bewertung des Klienten aus der EUTAS-Datenbank löschen.

9. Welchem Recht unterliegen die AGB?

Die AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts der Bundesrepublik Deutschland.

10. Welches Gericht ist bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen EUTAS und dem Klienten zuständig?

Sofern der Klient Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den AGB Stuttgart.

11. Was passiert bei unwirksamen oder lückenhaften AGB?

Sollten eine oder mehrere Regelungen der AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen der AGB. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung der AGB tritt in diesem Falle eine andere Regelung, die den gewünschten, von den Vertragsparteien angestrebten Zielen soweit wie möglich entspricht. Dies gilt entsprechend im Falle einer Vertragslücke.


II. Verträge mit Providern

Diese AGB gelten für die nachfolgend näher beschriebene Geschäftsbeziehung zwischen EUTAS und dem Provider. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Providers finden keine Anwendung.

1. Wie funktioniert die Plattform?

1.1 Klienten nutzen die Plattform, um einen Provider zu finden, der die von dem Klienten definierten Anforderungen erfüllt. EUTAS vermittelt den Kontakt zwischen Klient und Provider. EUTAS greift dazu auf eigene Datenbanken und Datenbanken Dritter zurück, um nach eigenem Ermessen dem Klienten verschiedene, aus Sicht von EUTAS geeignete, Provider vorzuschlagen. Der Klient entscheidet, ob er einen oder mehrere der von EUTAS vorgeschlagenen Provider kontaktiert und mit ihm/ihnen über den Abschluss eines Vertrages über ein Coaching, Training oder Beratungsleistungen (nachfolgend „Berater-Vertrag“) verhandelt.

1.2 Der Berater-Vertrag kommt zwischen dem Klienten und dem Provider zustande, EUTAS ist an dem Berater-Vertrag nicht beteiligt. Der Klient und der Provider sind bei der Gestaltung des Berater-Vertrages frei. Allerdings ist der Provider verpflichtet, persönlich die Beratungsleistung gegenüber dem Klienten zu erbringen und die Beratungsleistungen sorgfältig und gemäß dem EUTAS Code of Ethics sowie den branchenüblichen Qualitätsstandards durchzuführen.

2. Wie ist das Vertragsverhältnis zwischen dem Provider und EUTAS gestaltet?

2.1 EUTAS schlägt den Klienten nur dann einen Provider vor, wenn der Provider EUTAS hierfür zuvor seine schriftliche Zustimmung erteilt hat. Mit Erteilung der Zustimmung kommt zwischen EUTAS und dem Provider ein Vermittlungsvertrag zustande. EUTAS steht nicht dafür ein, dass zwischen dem Klienten und dem Provider ein Berater-Vertrag zustande kommt. Der Vermittlungsvertrag verpflichtet EUTAS nur, dem Klienten das Profil des Providers (nachfolgend „Profil“) zu übermitteln.

2.2 Wenn zwischen dem Provider und dem Klienten ein Berater-Vertrag zustande kommt, erhält EUTAS von dem Provider hierfür eine Provision. Näheres zu der Provision ist in II. Nr. 6 geregelt.

3. Welche Informationen benötigt EUTAS von dem Provider?

3.1 EUTAS stellt dem Provider ein Profilformular in der Online-Plattform zur Verfügung. Der Provider verpflichtet sich, seine Profil-Informationen EUTAS unverzüglich in der angeforderten Form zur Verfügung zu stellen.

3.2 Der Provider ist für die Aktualität seiner Profilinformationen selbst verantwortlich und verpflichtet sich zur Pflege seines Profils.

4. Welche Informationen über den Provider gibt EUTAS an den Klienten weiter?

Der Klient erhält von EUTAS das Profil. Sofern EUTAS bereits Bewertungen des Providers durch andere Klienten vorliegen, darf EUTAS diese Bewertungen ebenfalls an den Klienten weitergeben. EUTAS gibt darüber hinaus keine anderen Informationen über den Provider an den Klienten weiter, sofern diese nicht aus öffentlich zugänglichen Quellen abgerufen werden können.

5. Welche Qualitätsanforderungen stellt EUTAS an einen Provider?

EUTAS ist die Zufriedenheit der Klienten wichtig. EUTAS überprüft daher regelmäßig, ob die Angaben des Providers in den Profilen richtig sind. Provider, die unrichtige Angaben in den Profilen gemacht haben, wird EUTAS bei Anfragen von Klienten nicht (mehr) berücksichtigen. Zudem wird EUTAS gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. d DSGVO die fehlerhaften Angaben von der Plattform entfernen, sofern es sich bei den fehlerhaften Angaben um personenbezogene Daten bspw. Kontaktdaten handelt.

6. Welche Provision erhält EUTAS von dem Provider für die Vermittlung des Berater-Vertrags und für Folgeaufträge?

6.1 Der Provider muss an EUTAS eine Provision vom Netto-Betrag (inkl. Konzeption, Vorbereitung, Nachbereitung, aber ohne Spesen wie z.B. Reisekosten), den er von dem Klienten unter dem Berater-Vertrag erhält, zahlen. Die Provisionsregelung mit dem Provider wird bei dessen Aufnahme und Registrierung auf der Plattform auf Basis der definierten EUTAS Leistungsstruktur vereinbart.

6.2 EUTAS unterstützt wohlwollend eine Zusammenarbeit zwischen Klient und Provider, auch nach Ende des Berater-Vertrages. Kommt die weitere Zusammenarbeit durch eine erneute Anfrage des Klienten über die Plattform zustande, schuldet der Provider die unter Nr. 6.1 genannte Provision. Kommt die weitere Zusammenarbeit nicht durch eine erneute Anfrage des Klienten über die Plattform zustande, sondern vereinbaren Provider und Klient diese weitere Zusammenarbeit ohne eine erneute Vermittlung von EUTAS, bezeichnen wir dies als „Folgeauftrag“. Folgeaufträge sind ausdrücklich von dem Vermittlungsvertrag umfasst. Der Provider muss an EUTAS für Folgeaufträge eine Provision von 15% (zzgl. Umsatzsteuer) des Netto-Betrages (inkl. Konzeption, Vorbereitung, Nachbereitung, aber ohne Spesen wie z.B. Reisekosten), den er von dem Klienten unter Folgeaufträgen erhält, zahlen. EUTAS ist sich bewusst, dass langfristige Vertragsbeziehungen zwischen Provider und Klienten ein wesentliches Verdienst des Providers sind. Daher endet die Pflicht des Providers zur Provisionszahlung für Folgeaufträge, sobald unter Folgeaufträgen insgesamt 50 Beratertage (ein Beratertag = acht Berater-Stunden) provisioniert wurden.

6.3 Der Provider ist verpflichtet, EUTAS über den Abschluss eines Berater-Vertrages mit dem Klienten zu informieren. Spätestens wird der Provider EUTAS innerhalb von vierzehn Tagen informieren, nachdem der Provider dem Klienten für den Berater-Vertrag oder einen Folgeauftrag eine Rechnung (dies gilt auch für Teil- und Abschlagsrechnungen) stellt. Die Information muss enthalten:

  • Beginn und Ende sowie Länge des Berater-Vertrags sowie
  • die vom Klienten dem Provider geschuldete Vergütung (Stunden-/Tagessatz oder Pauschalhonorar)

Auf Verlangen hat EUTAS ein Recht auf Einsicht in den Berater-Vertrag und jeden Folgeauftrag. Die Provision wird mit Abschluss des Berater-Vertrages zwischen Provider und Klienten fällig. EUTAS wird dem Provider unmittelbar nach Projektbeginn eine erste Abschlagsrechnung in Höhe von 50% über die vom Provider an EUTAS zu zahlende Provision übersenden. Die Schlussrechnung über die weiteren 50% Provision wird zum Zeitpunkt des Projektabschlusses gemäß Berater-Vertrag gestellt. Die Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

6.4 Sollten Klient und Provider den Berater-Vertrag oder einen Folgeauftrag ändern und sollten sich diese Änderungen auf die Dauer des Beratungsprojekts und/oder die Vergütung beziehen, so hat der Provider EUTAS dies ebenfalls innerhalb von spätestens zehn Tagen nach der Vertragsänderung mitzuteilen.

6.5 Sofern der Provider ein Berufsgeheimnisträger im Sinne von § 203 StGB ist, wird sich der Provider von dem Klienten von seiner Pflicht zur Verschwiegenheit gegenüber EUTAS entbinden lassen, damit der Provider zur Weitergabe der in II. Nr. 6.3 und II. Nr. 6.4 genannten Informationen an EUTAS berechtigt ist. Der Provider wird in dem Berater-Vertrag auch die notwendigen datenschutzrechtlichen Vorkehrungen treffen, dass er die in II. Nr. 6.3 und II. Nr. 6.4 genannten Informationen an EUTAS weitergeben darf.

7. EUTAS setzt auf ein faires Miteinander

7.1 Nicht immer erbringen Vertragspartner die Leistungen, zu denen sie sie sich verpflichtet haben. Sollte ein Provider einmal von einem Klienten endgültig nicht die in einem Berater-Vertrag versprochene Vergütung erhalten und weist der Provider eine solche Uneinbringbarkeit seines Honorars EUTAS nach, ist EUTAS gerne bereit, den Klienten zu kontaktieren und auf die Zahlung der Vergütung hinzuwirken. Führt auch dies zu keinem Ergebnis, bespricht EUTAS mit dem Provider, wie hinsichtlich der nach II. Nr. 6 geschuldeten Provisionen eine für den Provider und EUTAS angemessene Lösung gefunden werden kann.

7.2 EUTAS setzt darauf, dass der Provider alle Informationen mitteilt, damit EUTAS die nach II. Nr. 6 geschuldeten Provisionen zutreffend berechnen kann. Kommt der Provider der Mitteilungspflicht nicht nach, ist der Provider gegenüber EUTAS zur Zahlung einer von EUTAS zu bestimmenden, im Streitfalle durch das zuständige Gericht zu überprüfenden, angemessenen Vertragsstrafe verpflichtet. Zudem wird EUTAS Provider, die ihrer Mitteilungspflicht nicht nachkommen, bei Anfragen von Klienten nicht (mehr) berücksichtigen.

8. Wofür haftet EUTAS?

8.1. EUTAS haftet nur für vertragstypische, vernünftigerweise vorhersehbare Schäden aus dem Vermittlungsvertrag.

8.2 Soweit rechtlich zulässig, übernehmen EUTAS und ihre Provider sowie ergänzende Distributoren weder ausdrückliche noch stillschweigende Garantien hinsichtlich der Plattform. Die Plattform wird wie vorliegend („wie besehen“) bereitgestellt. Darüber hinaus lehnen wir alle Garantien hinsichtlich der Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck und der Nichtverletzung von Rechten ab.

8.3 Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung Ihnen gegenüber gilt nicht, wo dies gegen geltendes Gesetz verstoßen würde, beispielsweise im Falle von Betrug oder betrügerischer Falschdarstellung bei der Bereitstellung der Plattform durch EUTAS. In Ländern, in denen die folgenden Arten von Haftungsausschlüssen nicht zulässig sind, haften wir Ihnen gegenüber ausschließlich für Verluste und Schäden, die das vernünftigerweise vorhersehbare Ergebnis eines Mangels an angemessener Sorgfalt und Kompetenz oder Vertragsbruchs unsererseits sind. Dieser Absatz hat keine Auswirkungen auf Verbraucherrechte, die nicht durch Verträge oder Vereinbarungen abbedungen oder eingeschränkt werden können.

In Ländern, in denen Haftungsausschlüsse oder -begrenzungen zulässig sind, haften EUTAS, deren Provider und ergänzende Distributoren nicht:

(a) bei indirekten, speziellen und zufälligen Schäden, tatsächlichen Schadenersatzforderungen, Entschädigungen mit Strafzweck oder Folgeschäden, oder
(b) bei Nutzungsausfall, Datenverlust, entgangenen Geschäften oder Gewinnen, ungeachtet der Rechtsgrundlage

Dieser Haftungsausschluss bzw. diese Haftungsbeschränkung gilt auch dann, wenn EUTAS von der Möglichkeit solcher Schäden unterrichtet wurde.

Wenn Sie diese Plattform für Handels-, Wirtschafts- oder Wiederverkaufszwecke jeglicher Art nutzen, haften EUTAS, deren Provider und Vertriebspartner Ihnen gegenüber nicht für entgangenen Gewinn, entgangene Geschäfte, Betriebsunterbrechungen oder entgangene Geschäftsgelegenheiten. EUTAS haftet nicht für das Verhalten von Nutzern dieser Plattform, ob online oder offline.

8.4. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von EUTAS oder eines der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von EUTAS beruhen. Ferne gilt die Haftungsbeschränkung auch dann nicht, wenn ein sonstiger Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

9. Beratung braucht Vertraulichkeit

Ein Beratungsprojekt gelingt nur in einem Rahmen der Vertraulichkeit. Der Provider und EUTAS vereinbaren daher wechselseitig, über die ihnen bekannt gewordenen Inhalte der Berater-Verträge und der Folgeaufträge Stillschweigen zu bewahren.

10. Datenschutz ist EUTAS wichtig

10.1 EUTAS erhebt, verarbeitet und nutzt personen- und unternehmensbezogene Daten des Providers für Zwecke der Erfüllung und Abwicklung des Vermittlungsvertrages.

10.2 EUTAS stellt im Rahmen des Vermittlungsvertrages mit Zustimmung des Providers Klienten persönliche Daten in Teilen oder in Gänze zur Verfügung. Mit Abschluss des Vermittlungsvertrages hat der Provider dieser Übertragung zugestimmt. Die Übermittlung dieser Daten geschieht auf eigene Gefahr.

10.3 Daneben benutzt EUTAS personen- und unternehmensbezogene Daten des Providers, um den Provider über Angebote und Leistungen von EUTAS zu informieren. Der Provider kann einer Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten zu werblichen Zwecken jederzeit widersprechen. Über dieses Widerspruchsrecht informiert EUTAS den Käufer bei jeder werblichen Ansprache.

10.4 Der Provider kann die Nutzung der Daten gemäß II. Nr. 10.1 und II. Nr. 10.3 jederzeit per E-Mail an info@eutas.org widersprechen.

11. EUTAS-Datenbank

11.1 EUTAS kann dem Provider anbieten, sich mit einem Online-Profil in einer von EUTAS betriebenen Datenbank (nachfolgend „EUTAS-Datenbank“) zu registrieren. Die Registrierung erfolgt nur, wenn der Provider alle von EUTAS angeforderten Informationen für die EUTAS-Datenbank zur Verfügung stellt. Sofern der Provider Zugangsdaten für die Nutzung der EUTAS-Datenbank erhält, hat er diese geheim zu halten und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte geschützt aufzubewahren.

11.2 Mit der Zurverfügungstellung der in Nr. II.11.1 genannten Informationen erklärt sich der Provider mit folgendem einverstanden:

  • Die EUTAS-Datenbank kann über die Plattform von jedermann eingesehen werden.
  • Klienten, mit denen der Provider einen Berater-Vertrag abgeschlossen hat, können eine Bewertung des Providers in die EUTAS-Datenbank einstellen. Diese Bewertung kann über die Plattform ebenfalls von Jedermann eingesehen werden.

11.3 Der Provider hat keinen Anspruch auf Registrierung in der EUTAS-Datenbank. Ebenso ist EUTAS jederzeit berechtigt, die EUTAS-Datenbank ganz einzustellen oder das Online-Profil des Providers aus der EUTAS-Datenbank zu löschen.

11.4 Der Provider verpflichtet sich, dass alle über die EUTAS-Datenbank von ihm zur Verfügung gestellten Informationen richtig sind. Der Provider wird sein Online-Profil unverzüglich aktualisieren, sollten hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Informationen Änderungen eintreten.

11.5 Sofern der Provider nicht mehr in der EUTAS-Datenbank geführt werden möchte, kann er jederzeit sein Online-Profil aus der EUTAS-Datenbank löschen. Etwaige Provider-Bewertungen werden gleichermaßen entfernt. Dem Provider ist bewusst, dass seine Bewertungen bei einer etwaigen Wiederanmeldung nicht mehr angezeigt werden.

12. EUTAS akzeptiert, dass viele Wege zum Erfolg führen

EUTAS verlangt von den Providern keine Exklusivität. Jeder Provider ist daher berechtigt, auch ähnliche Vermittlungsangebote Dritter für die Klientenakquise zu nutzen.

13. Welchem Recht unterliegt der Vermittlungsvertrag?

Der Vermittlungsvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts der Bundesrepublik Deutschland.

14. Welches Gericht ist bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vermittlungsvertrag zuständig?

Sofern der Provider Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vermittlungsvertrag Stuttgart.

15. Wie kann der Vermittlungsvertrag geändert oder ergänzt werden?

Änderungen des Vermittlungsvertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für diese Textformklausel selbst.

16. Was passiert bei unwirksamen oder lückenhaften AGB?

eine oder mehrere Regelungen der AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen der AGB. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung der AGB tritt in diesem Falle eine andere Regelung, die den gewünschten, von den Vertragsparteien angestrebten Zielen soweit als möglich entspricht. Dies gilt entsprechend im Falle einer Vertragslücke.


III. Allgemein gültige Regelungen und Bedingungen

Diese AGB stellen hinsichtlich des hier festgelegten Gegenstands die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und EUTAS dar und heben alle vorherigen oder gleichzeitig vorhandenen Vereinbarungen zu diesem Gegenstand auf. Durch diese AGB werden keine Rechte zugunsten Dritter eingeräumt.

1. Änderungen der AGBs

1.1 Wir behalten uns das Recht vor, diese AGB von Zeit zu Zeit zu überarbeiten, um Folgendes besser widerzuspiegeln:

(a) Gesetzesänderungen,
(b) neue gesetzliche Vorschriften oder
(c) Verbesserungen oder Erweiterungen unserer Plattform.

Wenn sich eine Änderung auf Ihre Nutzung der Plattform oder auf Ihre gesetzlichen Rechte als Nutzer unserer Plattform auswirkt, benachrichtigen wir Sie vor dem Datum des Inkrafttretens der Änderung, indem wir eine E-Mail an die mit Ihrem Konto verknüpfte E-Mail-Adresse schicken oder indem wir eine entsprechende Nachricht im Produkt selbst einblenden. Das Datum des Inkrafttretens der aktualisierten AGB liegt mindestens 30 Tage nach dem Datum der Benachrichtigung.

1.2 Wenn Sie mit den Änderungen nicht einverstanden sind, müssen Sie Ihr Konto vor deren Inkrafttreten kündigen. Indem Sie die Plattform nach Inkrafttreten der Änderungen weiterhin nutzen, stimmen Sie den geänderten AGB zu.

2. Nutzungsvoraussetzungen und -bedingungen

2.1 Der Nutzer sichert zu, dass er volljährig ist. Für den Fall, dass der Nutzer im Rahmen bestimmter Anwendungen für eine juristische Person tätig wird, sichert der Nutzer zu, bevollmächtigt zu sein, um im Namen der juristischen Person tätig zu werden. Der Nutzer wird EUTAS auf Anfrage die gemäß dieser Ziffer zugesicherten Angaben nachweisen.

EUTAS kann technisch nicht mit Sicherheit feststellen, ob ein auf der EUTAS-Plattform registrierter Nutzer tatsächlich diejenige Person darstellt, die der Nutzer vorgibt, zu sein. EUTAS leistet daher keine Gewähr für die tatsächliche Identität eines Nutzers.

2.2 Für die Nutzung der EUTAS-Plattform ist eine Registrierung erforderlich, bei der der Nutzer unter anderem ein Passwort wählen muss.

Der Nutzer ist verpflichtet, das von ihm gewählte Passwort geheim zu halten. EUTAS wird das Passwort nicht an Dritte weitergeben, nur für den Anmeldevorgang benutzen und den Nutzer – vom Anmeldevorgang abgesehen – zu keinem Zeitpunkt nach dem Passwort fragen. Aus Sicherheitsgründen und um Missbrauch vorzubeugen, wird dem Nutzer empfohlen, sein Passwort in regelmäßigen Abständen zu ändern. Die Sicherung und Aufbewahrung der Zugangsdaten zum EUTAS-Mitgliedskonto (insbesondere des Passworts) fällt in den ausschließlichen Verantwortungsbereich des Nutzers.

2.3 Jeder Nutzer darf nur ein Nutzerprofil anlegen. Der Nutzer darf Dritten nicht gestatten, das eigene Nutzerprofil zu nutzen.

2.4 Sie erklären hiermit, dass Sie die EUTAS-Plattform weder selbst missbräuchlich verwenden noch anderen dabei helfen, dies zu tun. Im Zusammenhang mit der Plattform sind unter anderem folgende Aktivitäten sowie die versuchte Ausführung derselben nicht zulässig:

  • Prüfen, Scannen oder Testen der Schwachstellen eines Systems oder Netzwerks
  • Verstoß gegen Sicherheits- oder Authentifizierungsmaßnahmen oder sonstiges Umgehen dieser Maßnahmen
  • Verschaffung von Zugang zu, Manipulation oder Verwendung von nicht öffentlichen Bereichen oder Teilen der Plattform oder gemeinsam genutzten Bereichen der Plattform, für die Sie keine Einladung erhalten haben
  • Stören oder Unterbrechen eines Nutzers, Hosts oder Netzwerks, zum Beispiel durch Versenden von Viren, Überlasten, Flooding, Spamming oder Mail-Bombing eines Teils der Plattform
  • Zugriff auf oder Durchsuchen der Plattform sowie Erstellung von Konten für die Plattform auf andere Weise als über unsere öffentlich zugängliche Benutzeroberfläche, etwa durch Scraping oder Massenerstellung von Konten
  • Unaufgefordertes Versenden von Mitteilungen, Reklame, Werbung oder Spam
  • Versenden von veränderten, irreführenden oder falschen Absenderinformationen, einschließlich „Spoofing“ und „Phishing“
  • Bewerben von Produkten oder Dienstleistungen, die nicht Ihre eigenen sind, ohne entsprechende Genehmigung
  • Veröffentlichen oder Freigeben von rechtswidrig pornographischen oder unsittlichen Inhalten oder von Inhalten, die extreme Gewalttaten enthalten
  • Befürworten von Hass oder Diskriminierung von Personen oder Personengruppen aufgrund ihrer Rasse, Religion, ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Geschlechtsidentität, sexuellen Orientierung, Behinderung oder Beeinträchtigung
  • Verstöße gegen das Gesetz in jeglicher Weise, einschließlich Speicherung, Veröffentlichung oder Freigabe von Inhalten, die betrügerisch, diffamierend oder irreführend sind oder
  • die Privatsphäre oder Rechte anderer verletzen

2.5 Hinsichtlich Daten oder Inhalten, die gemäß den AGB, den Datenschutzbestimmungen von EUTAS oder den Einstellungen des Nutzers öffentlich verfügbar sind oder waren und durch einen Dritten gespeichert wurden, trifft EUTAS keine Pflicht zur Unterbindung einer solchen Speicherung beim Dritten.

3. Beendigung der Nutzung

3.1 Sie können die Nutzung unserer Plattform jederzeit beenden. Wir behalten uns das Recht vor, Ihren Zugriff auf die Plattform mit vorheriger Benachrichtigung auszusetzen bzw. zu beenden, wenn Sie:

(a) gegen diese AGB verstoßen,
(b) die Dienste auf eine Art und Weise nutzen, aus der uns oder anderen Nutzern ein reales Risiko von Schäden oder Verlusten entstehen könnte.

Über die mit Ihrem Konto verknüpfte E-Mail-Adresse fordern wir Sie rechtzeitig im Voraus auf, die betreffende Aktivität einzustellen, und geben Ihnen Gelegenheit, Ihre Dateien aus unseren Diensten zu exportieren. Sollten Sie im Anschluss an diese Aufforderung nicht die erforderlichen Schritte unternehmen, wird Ihr Zugriff auf die Dienste beendet oder ausgesetzt.

3.2 In den folgenden Fällen erfolgt keine vorherige Benachrichtigung bei einem Ausschluss von der Plattform:

(a) bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen diese AGB,
(b) wenn dies eine gesetzliche Haftung für uns nach sich ziehen oder unsere Fähigkeit beeinträchtigen würde, die Dienste für andere Nutzer bereitzustellen, oder
(c) wo uns dies von Gesetzes wegen untersagt ist.


Stand: Oktober 2018